Rechtsanwaltskanzlei für Vertriebsrecht in 1030 Wien
Als Ihr Anwalt Dr. Mario Mittler vertrete ich Sie in allen Angelegenheiten auf dem Gebiet des Vertriebsrechts. Ob Maklerrecht, Handelsvertreterrecht oder das Franchiserecht – ich kläre Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten auf!
Zu meinen Klienten gehören Handelsvertreter und Unternehmen, die Handelsvertreter beschäftigen, Makler, Betreiber von Einkaufszentren, aber auch national und international tätige Gesellschaften aus den Bereichen Entwicklung und Vermarktung von Einkaufs- und Fachmarktzentren.
Das Vertriebsrecht ist nicht zusammenhängend geregelt und kann sich oftmals als sehr komplex erweisen. Besonders für rechtliche Anliegen zwischen Unternehmer und Handelsvertreter und bei Rechtsverhältnissen zwischen Franchisegeber und -nehmer bedarf es einer kompetenten und professionellen Rechtsexpertise. Als Ihre Ansprechperson im Vertriebsrecht in Wien kläre ich Sie verständlich, aber vor allem persönlich auf, damit schnellstmöglich eine adäquate Lösung gefunden werden kann.
Neben der Prüfung von Vertriebsverträgen kümmere ich mich selbstverständlich auch um die Vertragserstellung sowie um eventuelle Änderungen bzw. Aktualisierungen.
Darüber hinaus wickle ich als Rechtsanwalt für Vertriebsrecht die korrekte Auflösung von Verträgen ab. Meine Kanzlei in 1030 Wien setzt sich mit Engagement und persönlichem Einsatz für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei einer möglichen Vertragsauflösung ein. Im Streitfall werden Sie von mir im Gerichtsprozess vertreten.
Das Vertriebsrecht Österreich
Zum Vertriebsrecht zählt besonders die vertragliche und strategische Betreuung von Unternehmen im Bereich des Vertriebs. Waren und auch Dienstleistungen können genauso über Handelsvertreter, Vertragshändler und Franchisenehmer vertrieben werden.
Zu den dazugehörigen Vertriebsverträgen zählen sämtliche Verträge, mit denen ein Produkt oder eine Dienstleistung vertrieben wird. Abhängig von der gewählten Vertriebsform gibt es jedoch spezielle gesetzliche Rahmenbedingungen, die eingehalten werden müssen.
Sie sind sich unsicher, welcher Vertriebsvertrag für Ihre Strategie angewendet wird? Als Ihr Rechtsanwalt für Vertriebsrecht in Wien entwickle ich gemeinsam mit Ihnen einen, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittener, Vertrag, welcher Ihren Ansprüchen gerecht wird.
Meine Anwaltskanzlei für Handelsvertreter- und Franchiserecht unterstützt Sie bei der vertraglichen Umsetzung mit Akkuratesse. Sie werden von mir umfassend über vertragliche Risiken und inhaltliche Aspekte aufgeklärt!
Fundierte Rechtsberatung im Handelsvertreterrecht in Wien
Wer ist überhaupt Handelsvertreter?
Nach der gesetzlichen Definition ist ein Handelsvertreter, wer von einem anderen mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften, ausgenommen über unbewegliche Sachen, in dessen Namen und für dessen Rechnung ständig betraut ist und diese Tätigkeit selbstständig und gewerbsmäßig ausübt.
Das Gesetz stellt somit die grundsätzlichen Kriterien für die Abgrenzung zu anderen Beschäftigungsformen zur Verfügung. Die Abgrenzung ist trotzdem nicht immer einfach. Das Handelsvertreterrecht oder zumindest einzelne Bestimmungen kommen in einigen Fällen auch auf Vertragsverhältnisse zur Anwendung, die alleine aus der gesetzlichen Definition nicht ableitbar sind.
Die Vermittlung bzw. der Abschluss von Geschäften
Bei der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften im Namen und für Rechnung des Unternehmers muss der Handelsvertreter mitursächlich sein. Die bloße Namhaftmachung von Dritten stellt im Regelfall keine Vermittlungstätigkeit dar (anders z.B. beim Immobilienmakler). Der Handelsvertreter muss dem Kunden offenlegen, dass er für ein Unternehmen tätig ist. Die vom Handelsvertreter vermittelten Verträge kommen direkt zwischen dem Kunden und dem Unternehmen zustande.
Wird die Tätigkeit auf fremde Rechnung abgewickelt, legt dies fest, dass das Unternehmen das wirtschaftliche Risiko der vom Handelsvertreter vermittelten Geschäfte trägt. Den Handelsvertreter trifft das Provisionsrisiko.
Ausgenommen sind unter anderem Geschäfte über unbewegliche Sachen. Auf diese kommt das Maklergesetz zur Anwendung.
Was tun, wenn der Geschäftsherr die Provision nicht zahlt?
Die dem Handelsvertreter zustehende Provision enthält nach dem österreichischen Gesetz Zweifelsregelungen, die dann anzuwenden sind, wenn die Parteien keine andere Regelung vereinbart haben. Die Provision gebührt dem Handelsvertreter auch für jene Geschäfte, die ohne seine unmittelbare Mitwirkung geschlossen wurden.
Kompetente Hilfe bei der Erstellung Ihres Handelsvertretervertrages
Ein gut durchdachter schriftlicher Handelsvertretervertrag sollte stets das Fundament einer hoffentlich langjährigen vertraglichen Beziehung zwischen Handelsvertreter und Geschäftsherr bilden. Auch wenn mündliche Handelsvertreterverträge ebenfalls zulässig sind, rate ich aus Beweisgründen stets zu einem schriftlichen Vertrag.
Meine umfassende Beratung zu der Vertragserstellung soll sowohl Handelsvertretern als auch Geschäftsherren einen guten Überblick über den möglichen Aufbau und Inhalt eines Handelsvertretervertrages geben.
Meine Kanzlei in 1030 Wien übernimmt selbstverständlich auch die Berechnung des Ausgleichsanspruches nach Auflösung des Vertragsverhältnisses. Grundlegende Voraussetzung für das Entstehen des Ausgleichsanspruchs ist die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Geschäftsherrn. Ich, als Ihr Ansprechpartner für vertriebsrechtliche Probleme, kläre Sie umfassend über die jeweiligen Voraussetzungen auf und mache Ihren Ausgleichsanspruch geltend.
Das Franchiserecht Österreich
Das Maklerrecht Österreich
Besonders im Maklerrecht gibt es eine Vielzahl von juristischen Besonderheiten. Ich kläre Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Immobilienmakler auf und stehe Ihnen im außergerichtlichen sowie im Verfahren vor Gericht hilfsbereit zur Seite.
Zu meinen Tätigkeiten im Maklerrecht gehört unter anderem die professionelle Darlegung von Informations- und Aufklärungspflichten, die Prüfung von Provisionsansprüchen sowie die ausführliche Beratung zur Vertragsgestaltung.
Mein Leistungsspektrum im Vertriebsrecht:
- Rechtliche Expertise zur Wahl des Vertriebssystems
- Professionelle Vertretung für Franchisenehmer, Vertragshändler, Handelsvertreter, Makler sowie für die Unternehmen, die Verträge mit diesen Personengruppen abschließen
- Berechnung, Geltendmachung und Abwehr von Ausgleichsansprüchen
- Errichtung und Prüfung von Vertriebsverträgen (z.B. Franchise-, Makler- und Handelsvertreterverträge)
- Prüfung der vorvertraglichen Aufklärungs- und Informationspflichten
- Präventive Beratung zu Ihrem vertriebsrechtlichen Anliegen
- Geltendmachung und Abwehr von Provisionsansprüchen
- Beratung und Unterstützung bei Vertragsbeendigung, insbesondere vorzeitige Vertragsauflösung und Eigenkündigung
Ihre Ansprechperson im Vertriebsrecht – Dr. Mario Mittler
Ich vertrete im Bereich Handelsvertreterrecht sowohl die Unternehmensseite als auch die Handelsvertreterseite. Daher kenne ich die Vor- und Nachteile sowie die möglichen Risiken und weiß genau, wie ich bei der Vertretung strategisch vorgehen muss, um Ihren Prozess erfolgreich zu führen.
Kontaktieren Sie mich einfach per Telefon/E-Mail oder besuchen Sie mich in meiner Rechtsanwaltskanzlei in 1030 Wien, um Ihr vertriebsrechtliches Anliegen zu prüfen und die nächsten Schritte zu besprechen. Durch gemeinsame Arbeit mit meinen Mandanten finde ich eine Lösung, die Ihren Ansprüchen gerecht wird.