Naheverhältnis
Bei bestehenden Naheverhältnissen des Maklers zum Dritten ist stets Vorsicht geboten. Es sind in einem solchen Fall verstärkte Informations- und Aufklärungspflichten zu beachten, widrigenfalls unter gewissen Voraussetzungen sogar der Anspruch auf Provision entfallen kann. Das Naheverhältnis ist in § 6 Abs 4 MaklerG geregelt. Das Maklergesetz kennt mehrere Arten des Naheverhältnisses: Eigengeschäft Die engste Form […]